Ein Urlauber wird auf einer Autobahn überfahren. Ermittler gehen erst von einem Unfall aus. Dann wendet sich das Blatt. Nun stehen zwei Spanier vor Gericht. Zum Auftakt gibt es überraschende Aussagen.
Schinkenstraße am Ballermann auf Mallorca - Nach einer Partynacht am Ballermann ist ein Deutscher gestorben. - Foto: Clara Margais/dpa
Der Prozess gegen zwei Spanier, die auf Mallorca wegen des Todes eines deutschen Urlaubers angeklagt sind, hat mit einer großen Überraschung begonnen. Wie die deutschsprachige „Mallorca Zeitung“ schrieb, sagte die Anwältin der Familie des Opfers aus Nordhessen, Maria Barbancho, in den Eröffnungsplädoyers, der 20-Jährige sei schon tot gewesen, als er an jenem Oktoberabend 2022 auf eine Autobahn nahe der Inselhauptstadt Palma geworfen wurde.
Der junge Mann war damals auf der Fahrbahn liegend von einem nachfolgenden Auto überfahren worden. Wann genau er wie starb - auch diese Frage dürfte in den folgenden Prozesstagen eine große Rolle spielen. Die Staatsanwaltschaft sowie die Anwälte der Familie des Opfers fordern eine Haftstrafe von je 25 Jahren. Zudem sollen die beiden Männer die Angehörigen mit rund 200.000 Euro entschädigen.
Die Polizei schließt nicht aus, dass die Angeklagten ihr Opfer ausrauben wollten. Noch nicht geklärt ist, wie der 20-Jährige in den Lieferwagen kam. Laut Verteidigung wollten die beiden Männer den Touristen in sein Hotel bringen, sie hätten ihn auf der Straße angetroffen. Doch auch da wandte Anwältin Barbancho ein: Das Hotel des Mannes sei nur 100 Meter vom Ballermann entfernt gewesen und die Männer seien in die gegensätzliche Richtung gefahren.
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