Förderfähig seien nur die in der – hier hessischen – Weiterbildungsrichtlinie konkret aufgeführten Fachgebiete, so ein hessisches Gericht zum Programm „Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen“.
Marburg. Weiterbildungen zum Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen beziehungsweise für Phoniatrie und Pädaudiologie sind jedenfalls in Hessen nicht förderfähig. Mit einem schriftlich veröffentlichten Urteil lehnte das Sozialgericht Marburg eine Gleichstellung mit der förderfähigen HNO-Weiterbildung ab. Förderfähig seien nur die in der – hier hessischen – Weiterbildungsrichtlinie konkret aufgeführten Fachgebiete.
Ausbildungsabschnitte seien identischMit ihrer Klage meinte die Ärztin, das in der Richtlinie aufgeführte Fachgebiet HNO sei rechtskonform und sinnvoll zu verstehen, dass es auch die Weiterbildung „Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen“ mit umfasst. Andernfalls komme es zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung. Die Ausbildungsabschnitte seien teilweise identisch, und auch der Bedarf werde von der KV gleich eingeschätzt.
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