Das Land Niedersachsen unterstützt Hauseigentümer, deren Gebäude durch das Weihnachtshochwasser beschädigt worden sind. Manche Betroffene halten das ...
Das Land Niedersachsen unterstützt Hauseigentümer, deren Gebäude durch das Weihnachtshochwasser beschädigt worden sind. Manche Betroffene halten das Antragsverfahren für zu kompliziert.Auch in Lilienthal sind viele Hauseigentümer vom Hochwasser betroffen gewesen. Um sie bei der Beseitigung der Schäden zu unterstützen, kann beim Land Hilfe beantragt werden. Das Verfahren stößt auf Kritik.
Die Kritik der Betroffenen rankt sich unter anderem um die von der N-Bank verlangten Gutachten bei größeren Schäden, die über die pauschal gewährten Zuschüsse hinausgehen. Konkret geht es um den Zeitfaktor: Bis zum 30.
Einige Betroffene vermuten, dass das Land die Hürden für die Hilfe bewusst hoch gesetzt hat, um zu erreichen, dass möglichst wenige Menschen einen Antrag stellen. Im Nachhinein könne man dann sagen, dass das Budget für die Hilfe nicht ausgeschöpft worden sei. Im Niedersächsischen Wirtschaftsministerium verwahrt man sich gegen den Vorwurf, es würde den Zugang zu den Hilfen durch unnötige Hürden erschweren.
Ministeriumssprecher Florian Mosig verweist darauf, dass das jetzige Verfahren und die Richtlinien schon im Zusammenhang mit dem Hochwasser 2017 erfolgreich angewendet worden seien. Damals habe das Land zahlreichen Betroffenen in Niedersachsen effektiv helfen können. Insofern sei man überzeugt, die betroffenen Haushalte auch jetzt wirksam unterstützen zu können.
Laut Ministerium sind seit dem Start des Förderprogramms am 24. Juni 21 Anträge bei der N-Bank eingegangen, die jetzt bearbeitet werden. Das Land hat insgesamt 110 Millionen Euro an Hochwasserhilfen in dem im März beschlossenen Nachtragshaushalt bereit gestellt, wobei allein 65 Millionen Euro für die Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur vorgesehen sind.
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