In einer Rede hat Björn Höcke einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet. Wissentlich? Das soll das Urteil im Prozess gegen den AfD-Politiker zeigen.
Björn Höcke - Björn Höcke wird vorgeworfen, wissentlich in einer Rede einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet zu haben. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Pool/dpa
In einer Rede hat Björn Höcke einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet. Wissentlich? Das soll das Urteil im Prozess gegen den AfD-Politiker zeigen. Am Landgericht Halle wird heute das Urteil gegen den AfD-Politiker Björn Höcke erwartet. Es stehen noch die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung aus. Doch hatte der Vorsitzende Richter erklärt, er erwarte, dass am nun letzten geplanten Verhandlungstermin auch das Urteil verkündet werden kann. Fragen zum Prozess:Höcke wird vorgeworfen, wissentlich in einer Rede im Mai 2021 in Merseburg einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet zu haben.
Der AfD-Politiker will bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei antreten. Die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden von den dortigen Landesämtern für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des OVG in Münster zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.
Der in Nordrhein-Westfalen geborene Politiker wird sich auch wegen weiterer Vorwürfe vor Gericht verantworten müssen: Am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen - Termine für die Verhandlung gab es dort bis zuletzt noch nicht.
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