Das Gericht sieht in der Werbeaktion eines Imkers ein „Ereignis der Zeitgeschichte“. Der umstrittene Honig könnte somit wieder erhältlich sein.
Das Gericht sieht in der Werbeaktion eines Imkers ein „Ereignis der Zeitgeschichte“. Der umstrittene Honig könnte somit wieder erhältlich sein.hat im Honig-Streit ein weiteres Mal vor Gericht verloren. Das Oberlandesgericht Dresden wies die Berufung in einem Eilverfahren des Moderators gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden vom Februar zurück.
Imker Rico Heinzig hatte mit Böhmermanns Konterfei und Namen für seinen Honig geworben und das als Satire verstanden wissen wollen. Denn zuvor hatte Böhmermann den Bienenzüchter in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ vorgeführt.Hintergrund ist ein Beitrag der Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 3.
Heinzig drehte den Spieß um und versah Honig aus seiner Produktion mit einem „Beewashing“-Etikett. In einem Dresdner Supermarkt platzierte er einen Aufsteller, der Name und Bild des Prominenten mit dem Zusatz „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt“ zeigte. Böhmermann sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, schickte Heinzigs Firma My Honey GmbH daraufhin eine Unterlassungsaufforderung und legte dann mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung nach.
Der 4. Zivilsenat des OLG sah in der Werbeaktion nun ein „Ereignis der Zeitgeschichte“ und attestierte ihr zugleich einen satirischen Charakter. Zugleich sei ein Informationsbedürfnis befriedigt worden.Die Werbung habe dazu geführt, dass über das Thema insgesamt diskutiert werde – auch über die Frage, wie Werbung gemacht werden darf und Journalismus im Zusammenhang mit Satire gestaltet werden kann, sagte der Vorsitzende Richter Markus Schlüter.
Gegen die Entscheidung des OLG im Eilverfahren ist ein Rechtsmittel nicht mehr möglich. Böhmermann könnte nun ein Hauptsacheverfahren am Landgericht Dresden anstrengen und im weiteren Verlauf bei Bedarf das Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof anrufen.
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