Die Bundesjustizministerin fordert, die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung von 5 auf 20 Jahre zu verlängern. Was die SPD-Politikerin noch beim Sexualstrafrecht ändern will.
Die Bundesjustizministerin fordert, die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung von 5 auf 20 Jahre zu verlängern. Was die SPD-Politikerin noch beim Sexualstrafrecht ändern will. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plädiert vor der heute beginnenden Justizministerkonferenz auf weitere Verschärfungen des Sexualstrafrechts.
Sexuelle Handlungen sollen nach ihren Vorstellungen nur bei ausdrücklicher Zustimmung als einvernehmlich gelten, die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung möchte sie von 5 auf 20 Jahre verlängert sehen.
„Eine 5-jährige Verjährungsfrist ist für Vergewaltigung zu kurz“, sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Angemessen wären aus meiner Sicht 20 Jahre – so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch. Wir wollen das so bald wie möglich anpassen.
“ Hubig befürwortete ebenso die Forderung, die Voraussetzungen für die Einvernehmlichkeit von Sex zu erhöhen. Bis 2016 habe nur dann eine Vergewaltigung vorgelegen, wenn ein Opfer sich körperlich gewehrt habe.
„Wir sind 2016 den wichtigen Schritt zu “Nein heißt Nein„ gegangen“, erläuterte sie. „Aus meiner Sicht ist jetzt die Zeit reif für den nächsten Schritt. “Nur Ja heißt Ja„ schützt die sexuelle Selbstbestimmung konsequent. “ Betroffene seien auch dann geschützt, wenn sie sich beispielsweise in einer Schockstarre kein „Nein“ artikulieren könnten.
„Viele europäische Staaten haben diese Lösung schon – und sie funktioniert. Ich sehe darin ein Vorbild“, sagte Hubig. Einen ähnlichen Vorschlag hatten bereits die Grünen im Bundestag unterbreitet. Politiker von Union und AfD hatten sich skeptisch geäußert, SPD-Abgeordnete offen. Der Entwurf wurde in die Ausschüsse überwiesen.
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