Tika Stern wurde von deutschen Eltern als Baby aus Nepal nach Berlin geholt - doch nicht im Rahmen einer offiziellen Adoption. Sie wuchs ohne gültige Papiere auf. Jetzt will sie endlich als anerkannte Deutsche in Berlin leben. Adoption
Tausende Familien sind in der DDR durch Zwangsadoption zerrissen worden, doch das genaue Ausmaß dieses SED-Unrechts ist unbekannt. Wissenschaftler fordern nun ein Verfahren zur Akteneinsicht, um das Schicksal dieser Kinder und ihrer Eltern zu erforschen.In den ersten Jahren hilft Tika ein Kinderausweis auf Grundlage der gefälschten Geburtsurkunde, um nicht aufzufallen. Tika zeigt Fotos aus Rom, sie reist nach Tunesien, oft nach Spanien.
Mit 16 fährt sie mit ihrer Klasse nach Auschwitz. Auf der Rückfahrt wird der Bus an der deutsch-polnischen Grenze angehalten: Passkontrolle. Das sei einer der schlimmsten Momente ihres Lebens gewesen, sagt Tika heute. "Mir ist das Herz in die Hose gerutscht. Ich war nervös. Ich hatte Angst." Der Polizistin zeigt sie ganz selbstverständlich ihren abgelaufenen Kinderausweis. Die lässt sie damit durchgehen.
Gemeinsam mit ihren Freundinnen arbeitet die 24-Jährige an einer Crowdfunding-Kampagne. Sammelt Geld für Flüge, Unterkunft, Dolmetscher:innen, Anwält:innen. Ihr Ziel: 25.000 Euro. "Nepal ist für mich wie eine andere Welt", sagt Tika. Sie habe keine Verbindung zu diesem Land. "Aber ich bin nicht Deutsche, nicht Nepalesin - ich will nicht weiter in diesem Nichtssein schweben.
Kleintz wirft den Behörden vor, damals nicht genau hingeschaut zu haben und nun die Fehler von damals unter den Teppich zu kehren. Tatsächlich bestätigt auch das Bundesfamilienministerium, dass es keine offizielle Stelle gibt, an die sich illegal Adoptierte in Deutschland wenden können.Macht Tika ihren Eltern Vorwürfe, dass sie sie in eine solche Situation gebracht haben? Ihren Vater kann sie nicht mehr fragen, er starb vor ein paar Jahren.
Unbegleitete Auslandsadoptionen, die also nicht von einer staatlich anerkannten Vermittlungsstelle begleitet werden, sind in Deutschland erst seit dem 1. April 2021 verboten. Das heißt, eine Auslandsadoption ist inzwischen nur noch über zugelassene Auslandsvermittlungsstellen oder die zentrale Adoptionsstellen der Länder erlaubt.
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