Urteil im Mordprozess von Illerkirchberg: Der Angeklagte wird zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellt das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.
. Der Staatsanwaltschaft zufolge wollte der Mann am Tattag Reisedokumente für eine Eheschließung in Äthiopien beim Landratsamt des Alb-Donau-Kreises mit einem Messer erzwingen. Laut Anklage liefen die beiden Mädchen in dem Moment am Haus des Mannes vorbei, als er es verließ. In der Annahme, die Schülerinnen hätten das Messer gesehen, soll er spontan beschlossen haben, sie anzugreifen.
Von hinten soll Okba B. die beiden Mädchen überfallen und sofort zugestochen haben. Während die 13-Jährige fliehen konnte, stolperte die 14-Jährige und fiel. 23 Mal stach B. auf das am Boden liegende Mädchen ein. So habe er verhindern wollen, dass die Mädchen die Polizei verständigen und seinen Plan durchkreuzen.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft erfüllte der Angeklagte drei Mordmerkmale. So habe er heimtückisch und um eine weitere Straftat zu ermöglichen gehandelt. Außerdem soll er versucht haben, eine Straftat zu verdecken. Denn er habe angenommen, dass es eine Straftat ist, mit einem Messer herumzulaufen. Dass dies tatsächlich keine Straftat darstellt, spiele keine Rolle.
Die Verteidigerin des Angeklagten hatte zuvor erklärt, dass die besondere Schwere der Schuld aus ihrer Sicht nicht gegeben sei. Ebenso das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht. Das Ziel ihres Mandanten sei nicht gewesen, durch die Stiche zu verbergen, dass er ein Messer bei sich hatte. Dem Vorwurf, dass der Mann heimtückisch und zur Ermöglichung einer weiteren Straftat gehandelt habe, stimmte sie zu.
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