Schluss mit Gesichtsverhüllung an Hamburgs Schulen! Ab heute ist ein neues Gesetz in Kraft.
Ab heute ist ein neues Gesetz in Kraft, das die rot-grüne Koalition, CDU und AfD Mitte Mai beschlossen hatten. Es betrifft direkt erstmal nur wenige Mädchen und gilt für denDas Gesetz fußt auf einer Entscheidung des Hamburg ischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2020. Damals hatte das Gericht geurteilt, dass einer 16-jährigennicht untersagt werden könne, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehle.
Nicht verboten sei das Tragen einer Maske aus medizinischen Gründen wie etwa während der Corona-Pandemie. Die Schulbehörde betonte, die Neuregelung dürfe nicht zu einer sozialen Isolation oder Separation einzelner Schülerinnen führen. Insofern sollten betroffene Schülerinnen individuell pädagogisch betreut und auch Gespräche mit denkönnen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergriffen oder ein Bußgeld erlassen werden.
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