Innenminister: Jost: Urteil bestätigt Beobachtung der AfD als Verdachtsfall

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Saarbrücken/Münster (lrs) - Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall

Nach einem Urteil ist die AfD zu Recht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft worden. Für Minister Jost unterstreicht der Richterspruch die Rechtsstaatlichkeit.als rechtsextremistischer Verdachtsfall steht nach Aussage des saarländischen Innenministers Reinhold Jost im Einklang mit den Urteilen anderer Gerichte. Sie unterstreiche "die Rechtsstaatlichkeit unserer Vorgehensweise", teilte Jost am Montag in Saarbrücken mit.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach dem Urteil des OVG in Münster vom Montag zu Recht als rechtsextremistischeneingestuft. Das Gericht bestätigte ein Urteil aus der Vorinstanz. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel wie etwa Observation zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hat bereits den Gang in die nächste Instanz angekündigt.

"Zwar kann die AfD jetzt vom BVG in Leipzig klären lassen, ob es in dem Verfahren Rechtsfehler gegeben hat, aber: In einem funktionierenden Rechtsstaat akzeptieren Demokraten die Urteile der Justiz, nachdem der Rechtsweg bis zum Ende beschritten wurde", sagte der Innenminister.

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