Regelabfrage beim Verfassungsschutz und die Möglichkeit, Waffenscheine wieder zu entziehen: Der Bundestag hat das deutsche Waffenrecht verschärft.
vor. Zudem müssen Jäger und Sportschützen, wenn sie erstmals einen Waffenschein erhalten, künftig nach fünf und dann noch einmal nach zehn Jahren nachweisen, dass ihnen dieser noch zusteht.
Das Gesetzesvorhaben ist Teil eines Maßnahmenpakets der Regierung gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Dadurch können nun auch Mitglieder von verfassungsfeindlichen Organisationen als"unzuverlässig" eingestuft und entwaffnet werden. Der CDU-Innenexperte Mathias Middelberg sieht in der Reform"eine gute Lösung". Die neuen Regelungen bringen"mehr Sicherheit für die Bürger. Zugleich vermeiden wir übermäßige Bürokratie für Jäger und Sportschützen", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion der Deutschen Presse-Agentur. Vor allem diesewerde für mehr Sicherheit sorgen, sagte Middelberg.
Unumstritten waren die Pläne des Bundesinnenministeriums nicht. Gegen den ursprünglichen Entwurf des Ressorts hatten vor allem Jäger, Schützen und Waffensammler mobil gemacht. Er sah unter anderem vor, dass Sportschützen regelmäßig für jede einzelne Waffe nachweisen sollten, dass sie diese tatsächlich noch nutzen. Nun genügt der Nachweis, dass der Schütze Mitglied in einem Schießsportverein ist.
Umstritten war bis zuletzt auch der Einsatz von Nachtsichtgeräten für Jagdwaffen. Dieser ist nach dem Bundesjagdgesetz verboten."Mit der rein waffenrechtlichen Freigabe ermöglichen wir es aber den Bundesländern, von dem generellen Verbot im Bundesjagdgesetz abzuweichen und die Technik gezielt und klar geregelt zum Beispiel zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in ihrem Bereich zu erlauben", sagte Middelberg.
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