Insolvenzgericht erlässt Haftbefehl gegen Investor Windhorst

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Windhorst soll Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sein. Der Investor hält den Vorwurf einem Sprecher zufolge für falsch.

Das Insolvenzgericht in Hannover hat einen Haftbefehl gegen den Investor Lars Windhorst erlassen. Das sagte eine Sprecherin des zuständigen Amtsgericht s Hannover am Dienstag auf Anfrage. Windhorst soll in einem Insolvenzantragsverfahren gegen die Projekt IZ Hannover GmbH Mitwirkungspflicht en nicht nachgekommen sein. Windhorst, den das Gericht für den faktischen Geschäftsführer der GmbH hält, sei einem Anhörungstermin am 22. April unentschuldigt ferngeblieben.

Zunächst hatten mehrere Medien berichtet, darunter die «Hannoversche Allgemeine Zeitung». Ein Sprecher von Windhorsts Tennor-Gruppe bestätigte, dass gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt worden sei. Der Haftbefehl sei ein «vom Gericht verhängtes Druckmittel», das Windhorst zu einer Aussage bewegen solle. Windhorst halte den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch.

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