Potsdam - Die Innenminister der Länder setzen sich für die Prüfung eines gesonderten Straftatbestands für Cybermobbing ein. Das geht aus einem der dpa
Die Innenminister der Länder setzen sich für die Prüfung eines gesonderten Straftatbestands für Cybermobbing ein. Das geht aus einem der dpa vorliegenden Beschlussvorschlag für die Innenministerkonferenz hervor, die von Mittwoch bis Freitag in Potsdam tagt. Zuerst berichtete am Dienstag der"Spiegel" darüber.
Von Cybermobbing seien oftmals Frauen und Kinder betroffen, aber auch Anfeindungen und Bedrohungen gegen kommunale Amts- und Mandatsträger hätten besorgniserregend zugenommen, hatte Stübgen bereits vor Monaten gesagt. Cybermobbing sei jedoch mehr als es dieBeleidigung und Bedrohung abbilden könnten. Die Opfer sähen sich oftmals einer Vielzahl von Angreifern gegenüber, "die Dynamik, Anonymität und Reichweite von Kommunikationstechnologien" ausnutzten.
Der "Spiegel" schrieb, das Bundesjustizministerium habe erklärt, das geltende Strafrecht ermögliche bereits jetzt "tat- und schuldangemessene Bestrafung von Cybermobbing". Man prüfte jedoch möglichen Änderungsbedarf "im Hinblick auf die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegenUS-Wahl 2024
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