Eine sogenannte IS-Rückkehrerin ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt worden. Sie wurde der Mitgliedscha...
Eine sogenannte IS-Rückkehrerin ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt worden. Sie wurde der Mitgliedschaft in ausländischen terroristischen Vereinigungen schuldig gesprochen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die französische Staatsbürgerin hatte sich demnach 2013 im Bürgerkriegsland Syrien zunächst der islamistischen Al-Nusra-Front angeschlossen.
Das Verurteilung erfolgte nach dem Jugendstrafrecht, weil die Beschuldigte im Tatzeitraum noch als Heranwachsende einzustufen war. Den Feststellungen des Gerichts in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt zufolge hatte sie ineinen Kämpfer der Al-Nusra-Front geheiratet, den sie unter anderem bei der Beschaffung militärischer Ausrüstung unterstützte. Außerdem warb sie im Internet für die Ausreise nach Syrien.
Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland 2014 blieb die Beschuldigte demnach noch mindestens ein weiteres Jahr dem IS als Mitglied verbunden, distanzierte sich laut Gericht inzwischen allerdings glaubhaft von ihren früheren islamistischen Auffassungen.
Es sei zu erwarten, dass die Frau keine weitere Straftaten begehe, hieß es. Das Urteil gegen die Frau ist bereits rechtskräftig. Die Bundesanwaltschaft als Vertreterin der Anklage und die Verteidigung verzichteten nach Angaben des Gerichts bereits nach der Urteilsverkündung am Dienstag auf Rechtsmittel.Ich habe den Scheck von der Post bei der Sparkasse abgegeben wie lange dauert es bis ich das Geld abheben kannIch hatte heute Abend ca.
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