Ein Jäger wurde wegen der grundlosen Tötung eines Hundes zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Angeklagte ging gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg in Berufung und zieht nun voraussichtlich das Bayerische Oberste Landesgericht an.
Auf einer Wiese am Main läuft ein Hund unangeleint in der Nähe seiner Besitzer herum. Ein Jäger sieht das Tier und erschießt es. Es kommt zum Prozess. Das Urteil will der Angeklagte nicht akzeptieren. Ein wegen der grundlosen Tötung eines fremden Hundes verurteilter Jäger geht gegen die Entscheidung des Landgerichts Bamberg vor. Der Angeklagte habe Revision eingelegt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Damit muss sich nun voraussichtlich das Bayerische Oberste Landesgericht mit dem Fall befassen.
Das Landgericht hat den Jäger am 16. Dezember zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verdonnert, weil er ohne triftigen Grund das freilaufende Tier auf einer Mainwiese in Unterfranken erschossen hatte. Die Berufungskammer verurteilte den 78-Jährigen wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren, Töten von Wirbeltieren und Sachbeschädigung. Das Amtsgericht Haßfurt hatte den Jäger im November 2023 zu 140 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt - wegen Vergehens nach dem Tierschutzgesetz. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gingen damals in Berufung. Die österreichischen Besitzer des Hundes hatten im Juli 2022 nach einer Kanutour auf dem Main bei Knetzgau (Landkreis Haßberge) angehalten. Als sie das Kanu am Ufer befestigten, lief der Hund der Rasse Alaskan Malamute nicht angeleint auf einer Wiese herum. Der Angeklagte soll den Hund entdeckt und aus seinem Auto heraus ohne Grund geschossen haben. Hinweise darauf, dass das wegen eines Hüftleidens mit Arthrose eingeschränkte Tier gewildert hatte, wie der Angeklagte behauptete, hatte das Amtsgericht nicht gesehen
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