Mit dem Jahreswechsel sind diverse Änderungen in Kraft getreten, die sich für Millionen Menschen auf ihre Finanzen auswirken. Neben Entlastungen durch erhöhte Freibeträge und mehr Kindergeld kommen auch Belastungen durch höhere Krankenkassen- und Pflegebeiträge hinzu.
Entlastungen und mehr Geld andererseits - mit dem Jahreswechsel sind Änderungen in Kraft getreten, die sich für Millionen Menschen im Portemonnaie bemerkbar machen. Ein Überblick: Wo Bürger entlastet werden oder mehr Geld bekommen: Der steuerliche Grundfreibetrag - also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss - steigt auf 12.096 Euro (+ 312 Euro), der Kinderfreibetrag auf 9.600 Euro (+ 30 Euro pro Elternteil). Die Folge: Es wird weniger Steuer fällig.
Zudem wurden Eckwerte des Steuertarifs etwas verschoben, so dass höhere Steuersätze erst bei höheren Einkommen greifen. Familien bekommen jetzt mehr Kindergeld: Pro Kind 255, statt wie bisher 250 Euro. Der zusätzliche Kindersofortzuschlag für Familien mit geringen Einkommen wurde ebenfalls um fünf auf monatlich 25 Euro angehoben. Wer Mindestlohn verdient, bekommt etwas mehr: Arbeitgeber müssen mit Jahresbeginn mindestens 12,82 Euro pro Stunde zahlen (+ 41 Cent). Auch die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr erhöht sich um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs von 538 auf 556 Euro im Monat. Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen bekommen einen höheren Mietzuschuss vom Staat: Das monatliche Wohngeld steigt durchschnittlich um 30 Euro oder 15 Prozent. Lesen Sie auch: Solardachpflicht, Mindestlohn, Müll: Das ändert sich im Jahr 2025 Wo Bürger stärker belastet werden: Die meisten gesetzlich Versicherten zahlen ab jetzt spürbar höhere Krankenkassenbeiträge. Der entsprechende Zusatzbeitrag, den die Kassen jeweils selbst erheben, ist zum Teil um deutlich mehr als einen Prozentpunkt gestiegen. Dazu kommt eine Beitragssteigerung in der Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte. Die Steigerungen belasten auch Arbeitgeber, die die Beiträge hälftig zahlen. Gutverdiener zahlen höhere Sozialabgabe
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