Jobcenter ahndete Sozialbetrugsfälle und Verdachtsfälle nicht richtig – interne Prüfung offenbart erhebliche Mängel

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Jobcenter ahndete Sozialbetrugsfälle und Verdachtsfälle nicht richtig – interne Prüfung offenbart erhebliche Mängel
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Interne Prüfer der Bundesagentur für Arbeit stellen in Jobcentern erhebliche Mängel fest. 25 Verdachtsfälle wurden demnach nicht verfolgt.

Eine interne Prüfung der Bundesagentur für Arbeit zeigt erhebliche Mängel bei der Verfolgung von Verstößen. In einem Fall dauerte die Erfassung eines Verdachts 376 Arbeitstage.heißt es, dass in 55 von 240 geprüften Fällen Fehler festgestellt worden seien.

Das Papier wurde von der BA am 15. September 2026 veröffentlicht, die „Bild“ hatte darüber berichtet. , die von der Bundesagentur für Arbeit und einem kommunalen Träger gemeinsam betrieben werden. Die Ergebnisse lassen sich daher zwar nicht auf alle Jobcenter in Deutschland übertragen, trotzdem fällt die Fehlerquote auf: In rund 23 Prozent der 240 untersuchten Verfahren beanstandete die Interne Revision die Entscheidung der Jobcenter.

Besonders auffällig sind 60 Fälle, die ohne weitere Konsequenzen abgeschlossen wurden. Nach Einschätzung der Prüfer hätten 25 davon weiterverfolgt und geahndet werden müssen. Dabei wäre nicht immer ein Bußgeld nötig gewesen. In 13 Fällen hätten die Jobcenter ein Verwarnungsgeld verhängen müssen.

Bei vier weiteren Fällen sahen die Prüfer sogar einen Verdacht auf eine Straftat. Diese Vorgänge hätten deshalb an das zuständige Hauptzollamt weitergegeben werden müssen. In sechs Fällen hätte eine Verwarnung ohne Geldstrafe ausgereicht. Bei zwei weiteren Fällen hätten die Jobcenter zunächst genauer ermitteln müssen.

Probleme fanden die Prüfer auch bei Fällen, in denen die Jobcenter bereits Konsequenzen gezogen hatten. Bei 35 Prozent der geprüften Verwarnungen verlangten die Jobcenter überhaupt kein Verwarnungsgeld, obwohl eines hätte erhoben werden müssen. In weiteren 20 Prozent der Fälle war das verlangte Verwarnungsgeld zu niedrig. Auch bei den Bußgeldern gab es deutliche Abweichungen: 57 Prozent der geprüften Bußgelder waren nach Einschätzung der Prüfer zu niedrig.

In drei Prozent der Fälle lag das Bußgeld dagegen über dem Betrag, den die Prüfer für angemessen hielten. Die Fehler gingen damit in unterschiedliche Richtungen: In einigen Fällen reagierten die Jobcenter zu wenig, in anderen stimmte die Höhe der Sanktion nicht. Nicht immer hatten die Jobcenter den Sachverhalt ausreichend aufgeklärt. Das war nach Einschätzung der Prüfer in 89 der 240 untersuchten Fälle so.

Bevor ein Bußgeld verhängt wird, müssen die Jobcenter klären, was tatsächlich passiert ist. Erst danach können sie entscheiden, ob und wie ein Verstoß geahndet werden soll. Bei den untersuchten Fällen ging es unter anderem um mögliche Verstöße gegen Mitwirkungspflichten. Betroffen sein können dabei nicht nur Bürger, die Leistungen beziehen.

Auch Arbeitgeber oder andere Beteiligte können Gegenstand eines solchen Verfahrens sein. Besonders deutlich werden die Probleme bei der Bearbeitung der Fälle. 86 Prozent der untersuchten Verdachtsfälle wurden nicht unmittelbar im dafür vorgesehenen IT-System erfasst. Im Durchschnitt dauerte es 33 Arbeitstage, bis ein Verdacht dort eingetragen wurde. In einem besonders krassen Fall vergingen sogar 376 Arbeitstage – also deutlich mehr als ein Jahr.

Die Prüfer empfahlen deshalb, genauer festzulegen, innerhalb welcher Frist die Eintragung erfolgen muss. Die BA lehnte das allerdings ab. Nach ihrer Einschätzung ist die bestehende Vorgabe bereits eindeutig: „Unmittelbar“ bedeute, dass ein Fall ohne zeitliche Verzögerung erfasst werden müsse. Trotzdem hat die Bundesagentur auf die Ergebnisse der Prüfung reagiert.

Die bestehende Vorgabe zur Erfassung von Verdachtsfällen soll noch einmal deutlicher hervorgehoben werden. Außerdem sollen zusätzliche Beispiele in die fachlichen Weisungen aufgenommen werden. Geprüft werden soll auch ein sogenanntes OWi-Wiki. Dabei handelt es sich um eine zentrale Wissenssammlung, die Mitarbeiter bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten unterstützen soll.

Die Interne Revision der BA überprüft regelmäßig, ob die Behörde ihre Aufgaben ordnungsgemäß und wirtschaftlich erledigt. Ihre Berichte werden an den Vorstand und die zuständigen Fachbereiche weitergegeben. Bei Prüfungen im Bereich des Bürgergelds erhält auch das Bundesarbeitsministerium die Berichte. Auch bei Verdacht auf Schwarzarbeit sollen Jobcenter künftig einheitlicher vorgehen.

Nach den neuen Vorgaben sollen Verdachtsfälle an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls gemeldet werden. Das betrifft auch konkrete Hinweise auf eine Unterschreitung des Mindestlohns. Ende September 2026 beschloss das Bundeskabinett zudem einen 10-Punkte-Plan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung. Vorgesehen ist unter anderem ein zentrales Kompetenzcenter für Leistungsmissbrauch bei der Bundesagentur mit fünf regionalen Stellen.

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