Jugendämter prüfen Sorgerechtsentzug bei IS-Eltern IS Irak Syrien Jugendamt
Die Bundesregierung hat erste Kinder deutscher IS-Anhänger aus dem Irak zurückgeholt. Jetzt prüfen Jugendämter, ob den Eltern das Sorgerecht entzogen werden kann. Experten warnen vor einer Pauschallösung.
Gemeinsam mit Polizei, Verfassungsschutz und Sozialbehörden betrachten die Jugendämter mehrere Fälle von IS-Rückkehrern unter dem Gesichtspunkt der Kindeswohlgefährdung. Es handelt sich dabei um radikalisierte Eltern, die ihre Kinder bei der Ausreise in das Kriegsgebiet mitgenommen haben.Verletzung der Fürsorgepflicht strafbar
Die Experten aus Jugendämtern, Sozial- und Sicherheitsbehörden überprüfen, ob die Dschihadisten ihre Kinder bewusst in Gefahr gebracht und damit ihre Fürsorgepflicht verletzt haben. Die Eltern könnten somit das Sorgerecht verlieren und die Kinder nach der Rückkehr aus Syrien und dem Irak in die Obhut von Verwandten oder Pflegefamilien in Deutschland kommen. Bislang ist dies allerdings noch in keinem Fall vom einem Familiengericht entschieden worden.
Inzwischen beschäftigen sich jedoch auch Staatsanwaltschaften mit diesen Aspekten. Nach Recherchen vonund SZ wird bereits gegen einige deutsche IS-Anhänger nicht nur wegen Terrormitgliedschaft ermittelt, sondern auch wegen der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht.
Zudem hätten die Kinder an der"aufgezwungenen Lebensführung" der islamistischen Eltern teilgenommen, die vom"Hass auf vermeintlich Ungläubige, eine aggressive Ablehnung einer demokratischen und freien Gesellschaft und der Unterdrückung der Frau" geprägt gewesen sei.
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