Junge (11) soll auf Straße zur Schule laufen - wegen uralter Verordnung

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Unfassbare Nachricht vom Amt: Junge (11) soll auf Straße zur Schule laufen - wegen uralter Verordnung

Ein 11-jähriger Schüler aus einem Dorf bei Dachau ist künftig zu alt für die kostenlos Mitfahrt im Schulbus. In einem Schreiben des zuständigen Amts heißt es, dass Jakob jetzt groß genug sei, um an der Landstraße von seinem elterlichen Einsiedelhof knapp 1,9 Kilometer zur Schule zu laufen. Darüber berichtet der „“. Jakob ist seit Schuljahresbeginn im September in der fünften Klasse, sein Schulweg 1,9 Kilometer lang.

Die Behörde begründet die unfassbare Nachricht mit der bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung aus dem Jahr 1994. Darin heißt es, dass Gemeinden eine kostenlose Beförderung für Schulkinder nur bereitstellen müssen, wenn der Schulweg für Grundschulkinder länger ist als zwei Kilometer und für Kinder ab der fünften Klasse länger ist als drei Kilometer.

11-Jähriger soll an gefährlicher Landstraße zur Schule laufen: „Es ist unmöglich dort ein Kind laufen zu lassen“ Jakob erzählt gegenüber dem „BR“, dass er ein mulmiges Gefühl bezüglich des Schulweges habe: Weil´s da keinen Gehweg gibt und weil die Autos so schnell fahren." Auch seine besorgten Eltern wollten das so nicht hinnehmen und kontaktierten das zuständige Landratsamt. „Es ist unmöglich dort ein Kind laufen zu lassen“, erklärt die Mutter dem „BR“. Die Straße sei kurvenreich, nicht beleuchtet, ohne Fußweg und Randstreifen.

Das Ergebnis: Der Weg sei für Grundschüler zwar beschwerlich, aber „ab der 5. Jahrgangsstufe ist es den Kindern zumutbar, entgegen der Fahrtrichtung auf dem befestigten Bankett zu laufen. Durchgehend sind weitere Ausweichmöglichkeiten gegeben, so dass es zu keinen Konflikten mit dem relativ geringen KFZ-Verkehr kommt.“ Der Weg könne mit den Schülern geübt werden, demnach liege keine besondere Gefährlichkeit vor, so das Amt.

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