Kiel/Karlsruhe (lno) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil gegen einen 44 Jahre alten Mann, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner Tochter
Ein Vater missbraucht seine kleine Tochter und erhält drei Jahre und 10 Monate Haft. Nun soll der Fall neu verhandelt werden, da der Bundesgerichtshof Rechtsfehler sieht. hat ein Urteil gegen einen 44 Jahre alten Mann, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner Tochter schuldig gesprochen wurde, in Teilen aufgehoben. Das Kieler Landgericht hatte den Angeklagten aus dem Kreis Segeberg Anfang Juni zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
Mit dem Urteil blieb die Kammer deutlich unter dem Strafantrag der Staatsanwältin. Diese hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Sie hielt 12 der 22 angeklagten Fälle für erwiesen. Auch die Nebenklage beantragte mehrjährige Haft für den Angeklagten.
Die Aussagen der Kinder bezeichnete das Gericht als glaubwürdig, obwohl die Tochter zwischenzeitlich ihre Aussagen widerrufen hatte - laut Gericht offenbar auch auf Druck aus der Familie und weil der Vater in Untersuchungshaft musste. Die Tochter hatte sich erst zu den Vorwürfen geäußert, nachdem eine der beiden Freundinnen ihrer Mutter von den Übergriffen des Mannes erzählte. Die Frau rief die Polizei.
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