Hanau - Der Fall eines mutmaßlichen früheren Wachmanns im KZ Sachsenhausen soll nicht vor Gericht verhandelt werden. Der heute 99-Jährige sei aus
Beihilfe zum Mord in über 3300 Fällen - so lautete die Anklage gegen einen mutmaßlichen früheren KZ-Wachmann. Weil der 99-Jährige nicht verhandlungsfähig ist, soll es nun aber nicht zum Prozess kommen.Sachsenhausen soll nicht vor Gericht verhandelt werden.
Die Staatsanwaltschaft Gießen hatte im vergangenen Jahr Anklage gegen den Mann erhoben, der als Heranwachsender Wachmann im KZ Sachsenhausen gewesen sein soll. Aus diesem Grund und weil im Jugendstrafrecht das Wohnortprinzip gilt, hatte die Jugendkammer des LandgerichtsDem Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis wurde zur Last gelegt, von Juli 1943 bis Februar 1945 in mehr als 3300 Fällen Beihilfe zumgeleistet zu haben.
Während des Tatzeitraums sollen in dem Lager mindestens 3318 Häftlinge an den Folgen der dort herrschenden Unterbringungs- und Lebensverhältnisse sowie durch Erschießungen und den Einsatz von Giftgas gestorben sein.
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