Schutz für Menschen, die in ihren Unternehmen Misstände aufdecken: Das ist das Ziel des Whistleblower-Gesetzes. Auch der Bund hat eine entsprechende Stelle eingerichtet.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Wie eine Sprecherin des Justizministeriums auf Anfrage mitteilte, hat die beim Bundesamt für Justiz angesiedelte Meldestelle von Anfang Juli bis zum 12. September insgesamt 113 Meldungen erhalten. Die meisten davon gingen den Angaben zufolge über ein Online-Formular ein. Am 2. Juli war das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Es soll Menschen, die Missstände aufdecken, vor Entlassung und Schikanen schützen. Behörden und Unternehmen müssen Anlaufstellen schaffen, die Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder zu Verstößen gegen Tierschutz- oder Umweltschutzregeln entgegennehmen. Mit dem Gesetz wurde mit Verspätung eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt.
In ihrem Online-Formular warnt die Meldestelle des Bundes vor Falschbeschuldigungen. In den Ausfüllhinweisen heißt es unter anderem: „Bitte beachten Sie auch, dass der Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes beispielsweise gegen Repressalien wegen einer Meldung nur dann gilt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zur Annahme hatten, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen.
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