Kabinett stimmt geändertem Medienstaatsvertrag mit Berlin zu Brandenburg StaatskanzleiBrandenburg News
Zentraler Punkt dabei ist die Reduzierung des dem Rundfunk Berlin Brandenburg vorab zustehenden Rundfunkbeitragsanteils der mabb. Dieser Vorwegabzug wird von 33 % auf 27,5 % gesenkt. Damit wird die mittelfristige Finanzierung der mabb gewährleistet. Die Landesmedienanstalt benötigt zusätzliche Mittel, um dieDes Weiteren wird der Rechnungshof von Berlin diekünftig nicht mehr alleine, sondern gemeinsam mit dem Landesrechnungshof Brandenburg prüfen.
. Dabei ist die Medienlandschaft hier wie anderswo in einem fortwährenden Wandel. Deshalb ist es wichtig, die mabb so auszustatten, dass sie ihren erweiterten Regulierungs- und Förderaufgaben nachkommen kann.“ Heute hat auch der Berliner Senat der Novellierung des Medienstaatsvertrags zugestimmt. Ziel ist, dass nach dem Ratifizierungsverfahren in beiden Landesparlamenten die Neuregelungen im Herbst in Kraft treten können.
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