Der oder die Ex raucht in geschlossenen Räumen im Beisein der gemeinsamen Kinder - kann das gesetzlich untersagt werden? Die Instanzen sehen das unterschiedlich: ein Fall, zwei Entscheidungen.
Der oder die Ex raucht in geschlossenen Räumen im Beisein der gemeinsamen Kinder - kann das gesetzlich untersagt werden? Die Instanzen sehen das unterschiedlich: ein Fall, zwei Entscheidungen.Auch wenn Passivrauchen gefährlich ist: Ein Gericht kann einem Elternteil in der Regel nicht verbieten, in Gegenwart der Kinder zu rauchen, solange keine konkrete Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Das Gericht folgte der Mutter und reduzierte die Umgangszeiten. Unter anderem legte es auch fest, dass der Vater während der Umgangszeiten im Beisein der Kinder in der Wohnung nicht rauchen dürfe.Der Vater legte gegen die ganze Entscheidung Beschwerde ein - weitgehend erfolglos. Es blieb bei dem reduzierten Umgang.
Das Familiengericht könne das Umgangsrecht näher regeln, also etwa Art, Zeit und Ort des Umgangs bestimmen. Es ergebe sich aus der Gesetzesgrundlage jedoch keine Befugnis, in sonstige Rechte der Eltern einzugreifen. Möglich wäre das nur dann, wenn mit dem Verhalten des Vaters eine konkrete Kindeswohlgefährdung verbunden wäre.
Doch konnten sich die Richter nicht der Ansicht anschließen, dass Rauchen in Gegenwart von Kindern stets zu einer konkreten und erheblichen Gefährdung für deren körperliches Wohl führe. Allein die Feststellung, dass das sogenannte Passiv-Rauchen grundsätzlich gesundheitsschädigend ist, reiche nicht aus.
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