Weniger als die Hälfte der Deutschen ist christlich. Dennoch gelten an Karfreitag weiterhin Verbote - je nach Bundesland unterschiedlich streng. Das gefällt nicht allen. Wie sehen die Regeln aus?
Tanzverbot an Karfreitag - Weniger als die Hälfte der Deutschen ist christlich. Dennoch gelten an Karfreitag weiterhin Verbote wie teilweise das Tanzverbot. - Foto: Jonas Walzberg/dpa
Sonn- und Feiertage sind in Deutschland als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ durch das Grundgesetz geschützt. Daher bleiben beispielsweise Geschäfte geschlossen. Eine besondere Variante sind die sogenannten stillen Feiertage wie der Karfreitag, für die es meist strenge Vorschriften gibt. Was genau an Karfreitag gilt, definieren die Gesetze der jeweiligen Bundesländer - und die sind sehr verschieden.
Auch in Hamburg gibt es ein weniger strenges Tanzverbot, dieses Jahr wird es sogar noch weiter gelockert. Während vergangenes Jahr noch ein 24-stündiges Tanzverbot von 2 Uhr morgens an Karfreitag bis zur gleichen Zeit am Samstag galt, gilt es in diesem Jahr erst von 5 Uhr am Karfreitag bis Mitternacht - also fünf Stunden kürzer, wie die Senatskanzlei mitteilte. Ein Diskobesuch wird somit an beiden Tagen enorm erleichtert.
Dennoch habe sich seitdem sehr viel geändert - an den Filmen und an den Vorgaben. Während in den 50er, 60er und 70er-Jahren über die Hälfte aller Kinospielfilme als „nicht feiertagsfrei“ eingestuft wurden, sei der Prozentsatz kontinuierlich auf ein Drittel in den 80er-Jahren und nur noch 3,8 Prozent in den 90er-Jahren gesunken. Ab 2000 lag der Anteil der Kinospielfilme ohne Feiertagsfreigabe demnach bei einem Prozent und darunter.
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