Eine Edeka-Verkäuferin besteht auf einer Gehaltsabrechnung auf Papier statt der im Unternehmen üblichen digitalen Variante. Das Bundesarbeitsgericht sieht das in einer Grundsatzentscheidung anders. Zumindest wenn Arbeitnehmern ohne entsprechende Technik ein Zugang zu den Daten ermöglicht wird.
Eine Edeka-Verkäuferin besteht auf einer Gehalt sabrechnung auf Papier statt der im Unternehmen üblichen digitalen Variante. Das Bundesarbeitsgericht sieht das in einer Grundsatzentscheidung anders. Zumindest wenn Arbeitnehmer n ohne entsprechende Technik ein Zugang zu den Daten ermöglicht wird.
Arbeitnehmer sollten sich nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auf einen verstärkten Trend zu elektronischen Gehaltsabrechnungen einstellen. Im Fall einer Edeka-Verkäuferin aus Niedersachsen entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt, dass Gehaltsabrechnungen von Arbeitgebern auch ausschließlich elektronisch verschickt werden können .
Hinter dem Fall aus dem Einzelhandel steht die grundsätzliche Frage: Dürfen Gehaltsabrechnungen und andere Personaldokumente ausschließlich elektronisch in einem passwortgeschützten Mitarbeiterportal zur Verfügung gestellt werden? Ja, sagten die Bundesarbeitsrichter. Immer mehr Unternehmen aller Branchen richteten solche digitalen Mitarbeiterportale ein, sagen Fachleute.
Bei dem Einzelhändler mit insgesamt mehr als 410.000 Beschäftigten wurde die Einführung eines digitalen Mitarbeiterportals 2021 per Konzernbetriebsvereinbarung geregelt. Das Landesarbeitsgericht soll nun die Zuständigkeiten verschiedener Betriebsräte klären.
Beruf Gehalt Arbeitnehmer Verbraucher Arbeitgeber Bundesarbeitsgericht
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