Kein Aussitzen: Schweizer Knöllchen müssen bezahlt werden

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Bislang versuchte so mancher Verkehrssünder aus Deutschland, Zahlungsaufforderungen der Schweizer auszusitzen. Doch wer im Nachbarland zu schnell fährt oder ...

Bislang versuchte so mancher Verkehrssünder aus Deutschland, Zahlungsaufforderungen der Schweizer auszusitzen. Doch wer im Nachbarland zu schnell fährt oder falsch parkt, kommt nun nicht mehr davon.verfolgt worden - doch das ist seit 1. Mai anders. Knöllchen aus der Schweiz werden nun auch in Deutschland vollstreckt. Andersherum gilt das ebenso.

Das regelt ein Vertrag zwischen den beiden Ländern. Bislang ließen sich die teils hohen Bußgelder aus dem Nicht-EU-Land laut ADAC aussitzen. Nur bei Wiedereinreisen drohten Probleme wie etwa ein Strafbefehl. Die Bußgelder aus der Schweiz werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn eingetrieben.Voraussetzungen für ein sogenanntes Vollstreckungshilfeersuchen ist, dass die verhängte Geldsanktion mindestens 70 Euro beziehungsweise 80 Schweizer Franken betragen muss.

„Auch wer falsch parkt, riskiert eine Strafe ab 40 Euro. In Deutschland kostet ein Parkverstoß ab 10 Euro“, so ein ADAC-Sprecher. Was Verstöße in der Schweiz nicht nach sich ziehen, sind Einträge im Punkteregister in Flensburg, so der ADAC. Auch in der Schweiz verfügte Fahrverbote werden hierzulande nicht vollstreckt - sie gelten dem Verkehrsclub zufolge nur für Fahrten in der Schweiz oder wenn ein Wohnsitz in der Schweiz besteht.Hintergrund der geänderten Regeln ist ein neuer Vertrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, der im vergangenen Herbst im Bundestag beschlossen wurde.

Laut Justizministerium werden für 2024 deutschlandweit etwa 3000 eingehende und 1500 ausgehende Ersuche für Bußgeldvollstreckungen erwartet. Denn auch Schweizer, die gegen die Verkehrsregeln in Deutschland verstoßen, werden strenger zur Kasse gebeten. Ab 2025 werden 5000 eingehende und 6000 ausgehende Ersuche erwartet.

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