Digitaler Steuerbescheid ab 2027: Wer die Steuererklärung per Elster abgibt, bekommt den Bescheid ins Postfach. So beantragen Sie den Postversand.
Digitaler Steuerbescheid ab 2027: Wer die Steuererklärung per Elster abgibt, bekommt den Bescheid ins Postfach. So beantragen Sie den Postversand. Ab dem 1. Januar 2027 stellt das Finanzamt Steuerbescheide für Elster-Nutzer grundsätzlich digital bereit.
Wer weiter Post bekommen möchte, muss das beantragen. Zum 1. Januar 2027 wird der digitale Steuerbescheid für alle zum Regelfall, die ihre Erklärung elektronisch abgeben und ein aktives Elster-Konto haben. Ein zusätzlicher Brief kommt dann nicht mehr.
Entscheidend ist das Elster-Konto. Wer seine Erklärung online abgibt und dort ein aktives Benutzerkonto hat, bekommt den Bescheid ab Januar digital.kommt ihr Bescheid auch nach 2026 per Post, ganz ohne Antrag. Wer die Erklärung auf Papier abgibt, bleibt ebenfalls beim Brief.legt den Bescheid im Postfach von Mein Elster ab, bei Software-Nutzern alternativ im Postfach des Programms. Eine E-Mail an die hinterlegte Adresse weist darauf hin.
Hier liegt der Haken der Reform. Der digitale Bescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben, egal ob ihn jemand geöffnet hat. Das Ministerium stellt klar: Die Frist hängt an der Bereitstellung, nicht an der Benachrichtigung. Die E-Mail ist nur noch ein Hinweis.
Ein Beispiel: Landet der Bescheid am Montag, 11. Januar 2027, im Postfach, gilt er am Freitag, 15. Januar, als bekannt gegeben. Einspruch ist dann bis Montag, 15.
Februar, möglich. Wer die Benachrichtigung im Spam-Ordner übersieht oder sein Elster-Passwort verlegt hat, verschenkt so wertvolle Tage. Bei einem fehlerhaften Bescheid kann das bares Geld kosten. Wer weiter Briefe vom Finanzamt möchte, muss das ausdrücklich beantragen.
Der Weg führt nach dem Login in Mein Elster über „Formulare & Leistungen“ zu „Elektronische Bekanntgabe verwalten“. Dort steht die Schaltfläche „Dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen“. Eine Bestätigung verschickt das Finanzamt nicht. Ob es geklappt hat, zeigt die Schaltfläche selbst: Sie heißt danach „Dauerhafte postalische Bekanntgabe zurücknehmen“.
Zurück zum digitalen Bescheid geht es laut Wichtig ist der Zeitpunkt. Der Antrag wirkt nur für die Zukunft und muss vorliegen, bevor der Bescheid bereitgestellt wird. Wer schon im Januar mit Post vom Finanzamt rechnet, stellt ihn also besser noch in diesem Jahr. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft begrüßt die Wahlmöglichkeit.
Es sei gut, dass der Papierbescheid auf Wunsch weiter möglich bleibe, sagte ihr Vorsitzender Florian Köbler lautViele Elster-Nutzer haben die Einwilligung in den digitalen Bescheid in den vergangenen Jahren bewusst verweigert. Sie fühlen sich auf der sicheren Seite. Das ist ein Irrtum. Laut dem Ministeriumsschreiben gilt eine frühere Nichteinwilligung nicht als Antrag auf Postversand.
Der Antrag muss zusätzlich gestellt werden. Bei zusammen veranlagten Ehe- und Lebenspartnern genügt der Antrag eines Partners. Der gemeinsame Bescheid geht dann per Brief an die gemeinsame Adresse. Wer einen Steuerberater mit Empfangsvollmacht hat, sollte bei der Kanzlei nachfragen.
Ob der Bescheid dort digital oder auf Papier ankommt, hängt davon ab, wie die Vollmacht hinterlegt ist. Wer beim digitalen Bescheid bleibt, sollte jetzt die hinterlegte E-Mail-Adresse kontrollieren und den Login einmal testen. Das dauert fünf Minuten. Nach dem Abruf gehört der Bescheid als PDF auf die eigene Festplatte.
Wer später die Zugangsdaten verliert, kommt sonst womöglich nicht mehr an das Dokument heran, und zwar ausgerechnet dann, wenn er es braucht. Rente mit 63: Wer mit 16 angefangen hat, verliert nichts – für diese Versicherten wird es teuer
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