Nach mutmaßlichen Gesundheitsproblemen aufgrund ihrer Corona-Impfung hatte eine Frau das Pharmaunternehmen Biontech verklagt. Die Klage wurde jetzt abgewiesen – doch ein Rechtsweg steht noch offen.
Das Nutzen-Risiko-Verhältnis beim Corona-Impfstoff von Biontech sei positiv, erklärte das Gericht am Donnerstag. Die Klägerin habe auchAktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.
Die Frau war Ende August 2021 zum ersten und Ende September 2021 zum zweiten Mal geimpft worden. Sie gab an, dass sie wenige Tage nach der ersten Impfung unter starken Kopfschmerzen und Schwindel gelitten habe und sich die Symptome nach der zweiten Impfung noch verstärkt hätten.Schadensersatz von Biontech eingefordert. Das Landgericht Mainz wies ihre Klage im November vergangenen Jahres ab, woraufhin die Frau sich an das Oberlandesgericht wandte. Auch
Das Koblenzer Gericht zeigte sich aufgrund der Unterlagen der Europäischen Arzneimittelagentur und des Paul-Ehrlich-Instituts vonEs gebe keinen hundertprozentigen Schutz, dieser werde aber auch nicht versprochen, erklärte es. Der Nutzen überwiege die Risiken bei Weitem.. Die gesetzlich relevanten Produktinformationen seien nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Erkenntnisse richtig gewesen und fortlaufend aktualisiert worden. Außerdem seien sie frei zugänglich.
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