Mit den U-Untersuchungen wird regelmäßig die Gesundheit eines Kindes überprüft, in drei Bundesländern verpflichtend. Rechtfertigt eine versäumte Teilnahme ein teilweises Entziehen des Sorgerechts?
Das Jugendamt muss das Familiengericht informieren, wenn Untersuchungen versäumt werden, aber das Gericht muss dann prüfen, ob Maßnahmen erforderlich sind.Mit den U-Untersuchungen wird regelmäßig die Gesundheit eines Kindes überprüft, in drei Bundesländern verpflichtend. Rechtfertigt eine versäumte Teilnahme ein teilweises Entziehen des Sorgerecht s?
In drei Bundesländern - genauer gesagt: in Hessen, Bayern und Baden-Württemberg - sind die U-Untersuchungen bis zum sechsten Geburtstag des Kindes Pflicht. Doch was, wenn Eltern die Termine mit ihrem Nachwuchs nicht wahrnehmen? Das Hessische Kinderschutzgesetz sieht dann nicht vor, dass die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen zwangsdurchgesetzt wird. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins .Im konkreten Fall hatte das Familiengericht der allein sorgeberechtigten Mutter von zwei Töchtern im Alter von drei und fünf und Jahren die Gesundheitssorge - und damit einen Teil des Sorgerechtes - entzogen.
In diesem Fall sei es allerdings weder erforderlich noch angemessen gewesen, das elterliche Sorgerecht mit dem Teilbereich der Gesundheitssorge zu entziehen, so das OLG. Das Wohl der Kinder sei durch die verspäteten Vorsorgeuntersuchungen nicht gefährdet. Ihr Zustand sei nach dem Eindruck der Richter gut gewesen, sodass nicht angenommen werden konnte, die Mutter würde die Gesundheitssorge vernachlässigen. Sorgerechtliche Maßnahmen seien hier also nicht notwendig gewesen.
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