Kein versuchter Totschlag in Sinzing – „Rücktritt“ bewahrt vor langer Haftstrafe

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Untersuchungshaft (U-Haft) kann angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht gegenüber einer Person besteht und ein Haftgrund vorliegt. Ein Gericht muss die Verhältnismäßigkeit zur vorgeworfenen Tat und der zu erwartenden Strafe prüfen.

Brutaler Angriff auf Freundin: Der Angeklagte stand nicht das erste Mal wegen Gewalt vor Gericht. Foto: Baumgarten

Heftiger Angriff auf einem Parkplatz in Sinzing war kein versuchter Totschlag – ein 24-Jähriger muss wegen gefährlicher Körperverletzung für drei Jahre ins Gefängnis. Für den brutalen Angriff auf seine damalige Freundin in Sinzing muss ein 24-Jähriger für drei Jahre ins Gefängnis. Weil er sie „züchtigen und erniedrigen“ wollte, so das Regensburger Schwurgericht, habe er sie misshandelt und ihr mit Anlauf in die Hüfte getreten. Den angeklagten Totschlag sah das Gericht nicht – weil der Mann von sich aus aufhörte, ging die Kammer vom strafbefreienden Rücktritt aus.

„Dem Angeklagten kam es darauf an, sie zu züchtigen, weil sie mit dem Schlag gegen ihn aufbegehrt hatte“, fasste es Vorsitzender Richter Thomas Polnik zusammen. Dann jedoch folgte der Tritt aus vollem Anlauf – „so, wie wenn man eine Abfalldose wegkickt“, beschrieb es der Schwurgerichtsvorsitzende in der sehr ausführlichen Urteilsbegründung. „Er wollte sie so nochmals erniedrigen.

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