In Münster verneinte das Oberverwaltungsgericht den subsidiären Schutz für einen syrischen Asylbewerber. Laut dem Urteil besteht für Zivilisten keine pauschale Gefahr durch Bürgerkrieg mehr. Der Fall sorgt für Aufregung.
. Die Logik dahinter sei, dass man sich immer genau anschauen müsse,, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann am Dienstag in Berlin zu möglichen Konsequenzen.„Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheidet an der Realität in Syrien vorbei.“
, sondern es muss genau hingeschaut werden. Dies sei eine Entscheidung des Gerichts, die man nachvollziehen kann, wenn man davon ausgeht, dass es mittlerweile auch in diesem Land Regionen gibt, die sehr gefährlich sind, aber auch andere Regionen gibt, wo nicht zwingend Gefahr für Leib und Leben besteht“.Der Kläger in dem Verfahren waraus der Türkei nach Europa beteiligt gewesen war. Das Oberverwaltungsgericht führte aus, ihm drohe in Syrien keine politische Verfolgung.
Für Syrien war in Asylverfahren bislang im Regelfall von einer solchen Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit von Zivilisten ausgegangen worden.
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