Urteil: AfD-Mitglieder müssen Waffen abgeben, zumindest in NRW.
Wer AfD-Mitglied ist, gilt als „waffenrechtlich unzuverlässig“. Jäger und Schützen geraten nach einem Düsseldorfer Urteil unter Druck.Signalwirkung
haben. Nach Angaben des Nationalen Waffenregisters sind bundesweit rund 5,48 Millionen Waffen in Privatbesitz. Wie viele davon AfD-Mitgliedern gehören, ist unklar.stehe, führe nach den geltenden strengen Maßstäben des Waffenrechts regelmäßig zur Vermutung der „waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit“. Dass die Partei nicht verboten ist, ändert nach Einschätzung der Richter daran nichts.
in Karlsruhe zuvor schon entschieden, dass solche Nachteile – bis hin zu einer Entlassung aus dem Dienst – nicht die Parteienrechte verletzten. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt immer personenbezogen.
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