Ein Verfahren wegen Sachbeschädigung endet am Amtsgericht Günzburg mit einer Überraschung. Die Richterin droht einem Zeugen eine Ordnungsstrafe an.
Nachbarschaftliche Verhältnisse können manchmal ganz schön aus dem Ruder laufen. Wie bei einem Fall im Osten des Landkreises. Dort hat ein 33-Jähriger mit der Kettensäge laut Strafbefehl drei Bäume abgeholzt. Wegen Sachbeschädigung stand er jetzt vor dem Günzburger Amtsgericht, denn der Eigentümer hatte ihn angezeigt und einen Schaden von mehreren 10.000 Euro angegeben. Doch zu einem Urteil kam es nicht: Das Verfahren wurde ohne Auflagen eingestellt.
Danach sah es anfangs gar nicht aus. Die Verhandlung bewegte sich bisweilen am Rande eines Eklats. Grund war der Auftritt des Baumbesitzers als Hauptzeuge. Bei seiner Aussage polterte der 67-Jährige eins ums andere Mal los, machte seinem Ärger Luft über die Abholzungsaktion und nannte sie eine „Unverschämtheit“.
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