„Kettensägen“-Prozess: Jens Lehmann zu Geldstrafe von 135 000 Euro verurteilt

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„Kettensägen“-Prozess: Jens Lehmann zu Geldstrafe von 135 000 Euro verurteilt
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Ex-Nationaltorwart ist im Berufungsverfahren vor dem Landgericht München wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs verurteilt worden.

Der frühere Nationaltorwart Jens Lehmann ist im Berufungsverfahren vor dem Landgericht München II wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 900 Euro, also insgesamt 135 000 Euro, verurteilt worden. Zuvor hatte der Ex-Profi durch eine Verständigung mit Gericht und Staatsanwaltschaft seinen Schuldspruch zu den beiden Tatkomplexen aus erster Instanz akzeptiert.

Die Beamtin hatte den heute 54-Jährigen mit einem Kollegen aufgesucht, um seinen Führerschein wegen eines verhängten einmonatigen Fahrverbots einzuziehen. Außerdem hatte er die Gebühren in einem Parkhaus am Münchner Flughafen geprellt, indem er das Parkticket nicht bezahlte, sondern laut Gericht „Stoßstange an Stoßstange“ hinter einem vorausfahrenden Auto durch die Schranke fuhr.

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