Die Landesregierung hat einen Bußgeldkatalog für Regelverstöße beim Cannabiskonsum vorgestellt. Für dessen Umsetzung sind die Kommunen zuständig. Diese Strafen sind bei Verstoß fällig.
Die Landesregierung hat einen Bußgeldkatalog für Regelverstöße beim Cannabis konsum vorgestellt. Für dessen Umsetzung sind die Kommunen zuständig. Diese Strafen sind bei Verstoß fällig. hat am Freitagmorgen bekannt gegeben, welche Bußgelder für welche Verstöße gegen die Cannabis - Regeln gelten sollen. Zudem präzisiert das Land die Verbote für den Konsum in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen auf Großveranstaltungen.
Laut dem „Bußgeldkatalog Konsumcannabis” wird der Konsum in einer Verbotszonen mit 50 Euro bis 500 Euro belegt. Wer in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen kifft, muss mit 300 bis 1000 Euro Bußgeld rechnen. Das NRW-Ministerium legt noch einmal Wert darauf, dass das Konsumverbot in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen auch auf Großveranstaltungen wie Volksfesten oder Jahrmärkten gilt. Dass also auf einer Kirmes nicht gekifft wird, muss nach der neuen Regelung der Landesregierung der jeweilige Veranstalter durch geeignete Maßnahmen sicherstellen. „Diese Verpflichtung kann auch in einem generellen Cannabis-Konsumverbot bestehen.“ Die Bußgeldregelungen gelten ab sofort.
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