Im November geht ein vierjähriges Mädchen im Stadtbad Lankwitz unter und muss reanimiert werden. Die Mutter war zuvor ein paar Bahnen geschwommen. Ist sie schuldig?
Im November geht ein vierjähriges Mädchen im Stadtbad Lankwitz unter und muss reanimiert werden. Die Mutter war zuvor ein paar Bahnen geschwommen. Ist sie schuldig?Nach dem lebensbedrohlichen Badeunfall eines vierjährigen Mädchens in Berlin-Lankwitz prüft die Staatsanwaltschaft , ob sich die Mutter des Kinds strafbar gemacht hat. Die Frau zeige sich bislang „über die Geschehnisse geschockt“, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit.
Nach bisherigen Ermittlungen soll die Mutter ihr Kind mit einem Schwimmreifen auf einem Stuhl im Schwimmbad abgesetzt und ihm aufgetragen haben, dort zu warten. Sie selbst soll dann „ein paar Bahnen“ geschwommen sein, wie es von der Staatsanwaltschaft hieß. Das Mädchen war am 14. November von Badegästen leblos in einem Becken des Schwimmbades in der Leonorenstraße gefunden worden. Rettungskräfte reanimierten das Kind zweimal. Anschließend kam es in ein Krankenhaus. Das Kind hat laut Staatsanwaltschaft überlebt. Weitere Angaben dazu, wie es ihm geht, machte die Behörde nicht.
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