Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird es nicht schaffen, die Kindergrundsicherung Anfang 2025 einzuführen. Sie schlägt eine schrittweise Einführung ab 1. Juli 2025 vor – und warnt in einer neuen Stellungnahme vor Regelungslücken im Gesetzentwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne).
Die Bundesagentur für Arbeit hat ein Inkrafttreten der geplanten Kindergrundsicherung zum 1. Januar 2025 kategorisch ausgeschlossen und die schrittweise Einführung der Reform erst ab 1. Juli 2025 vorgeschlagen. Das geht aus der Stellungnahme der Nürnberger Behörde für die Expertenanhörung zur Kindergrundsicherung im Bundestag am kommenden Montag hervor.
Die Nürnberger Behörde hatte bereits in den vergangenen Wochen gewarnt, der Einführungstermin Anfang 2025 werde nicht zu halten sein. Dennoch hatte Familienministerin Lisa Paus daran festgehalten. 2025 ist das Jahr der nächsten Bundestagswahl. Den Grünen dürfte es wichtig sein, dass die Kindergrundsicherung – eines ihrer wichtigsten Projekte in dieser Legislaturperiode – vor der Bundestagswahl im Frühherbst 2025 eingeführt wird.
„Aufgrund der vielen organisatorischen und inhaltlichen Fragen, die die Kabinettsvorlage noch immer offen lässt, sowie der umfangreichen erforderlichen IT-Anpassungen kann die Zeitschiene zur Umsetzung nur grob bestimmt werden“, heißt es in dem Papier. „Erst nach Vorliegen des im Gesetzgebungsprozess durch den Bundesrat verabschiedeten Gesetzestext kann die konkrete Umsetzungsplanung erfolgen. Aus diesen Gründen und der Notwendigkeit Personal für 5.
Sie mahnt die Bundestagsparteien zudem, noch Regelungslücken im Gesetzentwurf von Ministerin Paus zu schließen. „Der Gesetzesentwurf lässt offen, in welcher Intensität und mit welcher Verbindlichkeit die jungen Menschen, die aufgrund eines eigenen Anspruchs auf Kindergrundsicherung keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld haben , künftig beraterisch und vermittlerisch betreut werden sollen.
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