Der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Beitragssatzpunkte. Der Beitrag für Kinderlose erhöht sich damit auf 4,5 Prozent.
Der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2027 von derzeit 0,6 auf 0,9 Beitragssatzpunkte. Damit erhöht sich der gesamte Pflegebeitrag für Kinderlose von 4,2 auf 4,5 Prozent. Der Arbeitgeber trägt weiterhin 1,8 Prozent, den zusätzlichen Zuschlag müssen die Kinderlosen allein bezahlen. Die Bundesregierung erwartet dadurch rund 3,3 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen für die Pflegeversicherung.
Hintergrund: Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Der Grund für den Zuschlag liegt in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Bereits 2001 entschieden die Karlsruher Richter, dass Eltern in der sozialen Pflegeversicherung gegenüber Kinderlosen nicht einfach gleich behandelt werden dürfen. Die Begründung: Die Erziehung von Kindern sei selbst ein Beitrag zur langfristigen Stabilität der Versicherung. Die nachwachsende Generation finanziere später mit ihren Beiträgen die Pflege der älteren Generation.
Heißt: Kinderlose würden damit von der Erziehungsleistung anderer profitieren. Seit 2005 müssen Kinderlose deshalb einen zusätzlichen Beitrag zahlen. Ob daraus umgekehrt automatisch folgt, dass der Zuschlag für Kinderlose nun auf 0,9 Prozentpunkte erhöht werden darf, ist damit allerdings nicht beantwortet.
Ökonomische Begründung und offene Fragen
Ökonomisch lässt sich die stärkere Belastung zumindest begründen. Volkswirt Prof. Boris Augurzky vom RWI Essen sagt zu BILD, Kinderlose sollten mehr zahlen: Denn Kinderlose dürften im Alter im Durchschnitt stärker auf teurere Versicherungsleistungen zurückgreifen als Versicherte mit Kindern, die günstigere Unterstützung durch ihre Kinder erhalten.
Die entscheidende Frage ist aber: Wie hoch darf der Zuschlag sein? Genau dazu gibt es bislang keine eindeutige Antwort aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die grundsätzliche Privilegierung von Eltern in der Pflegeversicherung verlangt – nicht aber eine bestimmte Höhe des Kinderlosenzuschlags festgelegt.
Mit den zusätzlichen 0,3 Prozentpunkten steigt der Abstand zwischen Kinderlosen und Eltern nun allerdings weiter. Kinderlose zahlen künftig insgesamt 4,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens, Eltern mit einem Kind 3,6 Prozent. Bei Eltern mit mehreren Kindern sinkt der Arbeitnehmeranteil wegen der zusätzlichen Abschläge weiter.
Kritik von Patientenschützern
Patientenschützer bezweifeln zudem, dass die höheren Beiträge das Finanzproblem der Pflegeversicherung überhaupt lösen. Eugen Brysch von der Stiftung Patientenschutz sagte der Rheinischen Post, es sei fraglich, ob die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und die Zuschläge für Kinderlose das Defizit der Pflegeversicherung in den nächsten zwölf Monaten ausgleichen können.
Sein Vorwurf: Auf die zentralen Zukunftsfragen konnte sich die Koalition nicht verständigen. Wer nicht mehr weiter weiß, bildet eine Kommission.
Die Erhöhung des Kinderlosenzuschlags ist Teil der Finanzplanung der Bundesregierung für die Pflegeversicherung. Sie soll sicherstellen, dass die steigenden Ausgaben für Pflegeleistungen auch künftig gedeckt werden können. Ob die Maßnahme ausreicht, um die Finanzierung nachhaltig zu sichern, bleibt umstritten. Die Diskussion über die Höhe des Zuschlags und seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit dürfte weitergehen.
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