Sie fürchten ein Verbot von israelkritischen Veranstaltungen: Vier Münchner klagen vor dem Verfassungsgerichtshof gegen die bayerische Gemeindeordnung. Wegen zunehmender antisemitischer Vorfälle hatte der Landtag Kommunen solche Verbote erleichtert.
Im neuen Passus in der bayerischen Gemeindeordnung heißt es, Kommunen hätten das Recht, Veranstaltungen in öffentlichen Einrichtungen nicht stattfinden zu lassen, bei denen "antisemitische Inhalte zu erwarten sind.
" Für Hildebrecht Braun, Rechtsanwalt und ehemaliger FDP-Bundestagsabgeordneter, verstößt das gegen die Meinungsfreiheit. Die Popularklage gegen den Passus wurde am 2.10.2026 beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Zusammen mit der Deutsch-Israelin Shelly Steinberg fürchtet Braun, dass Veranstaltungen, die auf das Leid von Palästinensern hinweisen, in kommunalen Einrichtungen jetzt leichter verhindert werden könnten. Da habe es schon in der Vergangenheit viel Druck gegeben, so Braun.
Zum Beispiel bei einer Ausstellung in der Münchner Seidlvilla im Jahr 2024 über die Nakba, der Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im Zug der Gründung Israels, zwischen 1947 und 1949. Die Ausstellung sollte, in den damals noch städtischen Räumlichkeiten, das Leid der Palästinenser zeigen. Sie konnte laut Braun nur aufgrund Androhung rechtlicher Schritte stattfinden. Tatsächlich distanzierte sich die Stadt München öffentlich von der Ausstellung.
Damals hieße es, sie sei einseitig und tendenziös. Verhindern konnte die Landeshauptstadt die Ausstellung 2024 nicht. In einem Statement schrieb sie: "Die Seidlvilla ist als öffentliche Einrichtung der Landeshauptstadt München rechtlich dazu verpflichtet, ihre Räumlichkeiten für die Ausstellung zur Verfügung zu stellen.
" Braun fürchtet nun, dass so eine Ausstellung mit der aktuell gültigen Gemeindeordnung verboten werden könnte. In der Tat: Der bayerische Gemeindetag und die Stadt München begrüßen auf BR24-Anfrage den neuen Passus in der bayerischen Gemeindeordnung. Gerade in einer Zeit, in der "rechtsextreme, antisemitische, rassistische und andere menschenfeindliche Ideologien immer weiter um sich greifen, werden Kommunen nun in die Lage versetzt, dieser Entwicklung entgegenzuwirken", so ein Sprecher der Landeshauptstadt München.
Das organisatorisch für die Kommunen zuständige bayerische Innenministerium geht davon aus, dass der neue Passus einer rechtlichen Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof standhält. Die Ergänzung in der Gemeindeordnung sei auch vor dem Hintergrund der BDS-Kampagne entstanden, heißt es vom Innenministerium. Die Kampagne ruft zum Boykott israelischer Produkte auf. Sie wird im bayerischen Verfassungsschutzbericht 2025 unter den Punkten "auslandsbezogener Extremismus" und "Antisemitismus" genannt.
Shelly Steinberg erklärt im BR24-Interview, dass auch sie die BDS-Bewegung unterstütze.
"Es ist für mich einfach unfassbar, dass ich hier von deutschen Politikern für meinen Einsatz für die Menschenrechte, denn das ist die Lehre aus dem Holocaust … als Antisemitin gebrandmarkt werde. "Seitdem die geänderte Bayerische Gemeindeordnung in Kraft ist, ist den Klägern kein Fall in Bayern bekannt geworden, bei dem eine israelkritische Veranstaltung verhindert wurde. Auch der Bayerische Gemeindetag schreibt auf BR24-Anfrage.
"In der Praxis gibt es nach unserer Kenntnis allerdings äußerst wenige Anwendungsfälle, u.a. auch, da die rechtlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss mit Blick auf die Gesetzesbegründung und die notwendige verfassungskonforme Auslegung sehr hoch sind. "In der geänderten Gemeindeordnung gibt es nicht nur den Antisemitismus-Passus, sondern auch einen Passus zu Inhalten, "die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen".
Die oberfränkische Gemeinde Seybothenreuth und die Stadt Lindenberg im Allgäu hatten deshalb im Winter Wie lange das Verfahren der Popularklage gegen die Gemeindeordnung dauert, ist laut Verfassungsgerichtshof auf BR24-Anfrage derzeit nicht absehbar. Zur geänderten Gemeindeordnung lägen auch zwei Normenkontrollklagen vor, eine davon komme von der Bayerischen AfD, so ein Gerichtssprecher.
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