Klage gegen Bundesinnenministerium: AfD verliert gegen Faeser

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Klage gegen Bundesinnenministerium: AfD verliert gegen Faeser
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Faeser kündigte darauf an, die Finanzströme der rechtsextremen Szene besser durchleuchten zu wollen. »Wir schauen genau hin, welche Kreise hier am Werk sind: von der ›Identitären Bewegung‹ bis hinein in die Parteien und Vereine am rechten Rand – und bis zu Unternehmern oder Privatpersonen, die diese mit ihrem Geld fördern«, sagte die Innenministerin dem RND.

Die AfD wollte eine einstweilige Anordnung erwirken, wonach Spenden und andere Gelder, die an die Partei fließen, nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden dürfen.Zum einen, so befand das Gericht, habe Faeser gar nicht angekündigt, dass die Gelder der AfD »generell und ohne weitere Voraussetzungen« vom Verfassungsschutz durchleuchtet würden.

Die Partei, so das Gericht, habe aber auch keinen vorbeugenden Anspruch, »zukünftig von Finanzermittlungen verschont zu bleiben«. Die Vorgaben im Verfassungsschutzgesetz dazu seien »restriktiv«, es gebe keine Anhaltspunkte, dass das Ministerium diese missachten könnte. Außerdem wache zusätzlich die sogenannte G-10-Kommission des Bundestags darüber, ob Finanzermittlungen zulässig und notwendig seien.

Dann könnte es dem Verfassungsschutz auch ermöglicht werden, Geldströme der sogenannten Neuen Rechten zu überwachen, zu der etwa die »Identitäre Bewegung« zählt – und auch finanzielle Verbindungen zur AfD und ihrer Jugendorganisation Junge Alternative auszuforschen.Haben Sie einen Fehler im Text gefunden, auf den Sie uns hinweisen wollen? Oder gibt es ein technisches Problem? Melden Sie sich gern mit Ihrem Anliegen.

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