Die Verhandlung über die Klage eines Missbrauchsopfers aus Bayern, die auch den verstorbenen Papst BenediktXVI. betrifft, droht, verschoben zu werden. Eine erste mündliche Verhandlung beim Landgericht Traunstein war ursprünglich Ende März angesetzt.
geeinigt. Am Landgericht Traunstein laufen entsprechende Vorbereitungen – auch, weil man dort ein großes internationales Medieninteresse erwartet.Denn die Zivilrechtsklage eines 38-jährigen Mannes aus Oberbayern, der angibt, als Kind in Garching an der Alz von dem ehemaligen Priester H. sexuell missbraucht worden zu sein, richtet sich auch gegen den am Silvesterabend verstorbenen emeritierten Papst Benedikt XVI. Doch nun wackelt der Verhandlungstermin.
Wie aus einer Verfügung des Landgerichts Traunstein vom Mittwoch hervorgeht – das Schreiben liegt dem BR, Correctiv und der ZEIT vor –, haben die Münchner Anwälte der Kanzlei Hogan Lovells, die den verstorbenen Benedikt XVI. in dem Prozess vertreten, dem Landgericht Traunstein "telefonisch mitgeteilt, dass sie das Verfahren nicht bis 28.03.2023 aufnehmen können".Grund dafür sei, dass die Kanzlei den Rechtsnachfolger des verstorbenen Papstes noch nicht kenne.
Noch im Januar hatten die Anwälte des verstorbenen Benedikt dem Landgericht ihre Absicht mitgeteilt, den Termin am 28.03.2023 wahrzunehmen und die Frage der Rechtsnachfolge bis dahin zu klären.Das Gericht bietet den anderen Verfahrensbeteiligten nun zwei Möglichkeiten an: Den Verhandlungsbeginn um drei Monate zu verschieben oder das Verfahren gegen den verstorbenen Papst abzutrennen.
Bis Mitternacht müssen sich nun die Rechtsvertreter der anderen Parteien dazu äußern. "Die Frist musste so kurz gesetzt werden, da die Vorbereitungen für den Termin bereits laufen." Der Anwalt des Klägers teilte dem BR, CORRECTIV und der ZEIT auf Anfrage mit, dass er sich gegen eine Abtrennung des Verfahrens aussprechen wird.
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