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Sexuelle Gewalt im Bistum Köln: Klage von Ex-Messdiener laut Gericht 'berechtigt'

Der Prozess gilt als Verfahren mit Signal-Charakter. "Also ich kämpfe sicherlich auch für viele andere Betroffene", sagte der 62-Jährige im Anschluss an die Verhandlung vor Journalisten. Dieser Gedanke mache ihm "die Sache auch nicht mehr so schwer". Der Kläger hat vom Erzbistum bereits eine Anerkenntniszahlung für sein erlittenes Leid in Höhe von 25.000 Euro erhalten.

Wegen der rund 40 Jahre zurückliegenden Taten war lange unklar, ob das Erzbistum Verjährung geltend machen würde. Einen Tag vor der Verhandlung hatte das Erzbistum erklärt, dies nicht zu tun. Ein staatliches Gericht solle über die Höhe der Schmerzensgeldforderung für die Taten des Priesters befinden, hieß es in einer Erklärung.

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