Es gebe Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, urteilten die Richter. Die Partei sprach von einem politischen Manöver.
Es gebe Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, urteilten die Richter. Die Partei sprach von einem politischen Manöver. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat dem hessischen Verfassungsschutz erlaubt, den AfD-Landesverband weiter als rechtsextremen Verdachtsfall einzustufen und zu beobachten.
Das hat das Gericht nach eigenen Angaben im Hauptsacheverfahren entschieden. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte die hessische AfD 2022 als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft und mit der Beobachtung begonnen. Die Partei hatte gegen ihre Einstufung geklagt. Es lägen „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vor, dass der hessische Landesverband der AfD Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien, hieß es vom Gericht.
Dies rechtfertige die Einstufung als Verdachtsfall mit der damit verbundenen Möglichkeit des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel. Zugleich beschloss das Verwaltungsgericht, dass das LfV und das Innenministerium die Öffentlichkeit 2022 rechtswidrig in einer Pressemitteilung über die Beobachtung der AfD unterrichtet hätten. Dafür habe es in In der Sache hatte es bereits ein Eilverfahren gegeben, in dem das Wiesbadener Verwaltungsgericht im November 2023 ebenfalls beschlossen hatte, dass die hessische AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf.
Diese Entscheidung war in zweiter Instanz bestätigt worden. Der Rechtsanwalt der AfD hatte in der Hauptverhandlung erklärt, die Klägerin sei davon überzeugt, dass die Einstufung überwiegend aus politischen Gründen geschehe. Der Co-Vorsitzende der AfD Hessen, Robert Lambrou, sagte, die AfD sei eine „bürgerlich, konservative, freiheitliche“ Partei. Bei der Klage sei es darum gegangen, sich gegen die „Stigmatisierung und Diffamierung“ durch den Verfassungsschutz zu wehren.
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