Kommission gibt Empfehlung zu Strafbarkeit von Abtreibungen

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Kommission gibt Empfehlung zu Strafbarkeit von Abtreibungen
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Sollen Schwangerschaftsabbrüche künftig nicht mehr unter Strafe stehen? Mit dieser schwierigen Frage haben sich Experten monatelang auseinandergesetzt. Nun wollen sie ihre Ergebnisse vorstellen.

Eine Abtreibung ist nach Paragraf 218 grundsätzlich strafbar, es sei denn, sie findet innerhalb der ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen.Sollen Schwangerschaftsabbrüche künftig nicht mehr unter Strafe stehen? Mit dieser schwierigen Frage haben sich Experten monatelang auseinandergesetzt. Nun wollen sie ihre Ergebnisse vorstellen.

Das Gesundheits- und das Familienministerium wollten den"Spiegel"-Bericht auf Anfrage zunächst nicht kommentieren und verwiesen auf eine geplante Vorstellung der Kommissions-Empfehlungen in der kommenden Woche. Das Familienministerium von Lisa Paus erinnerte an die Unabhängigkeit der Experten und die Vertraulichkeit der besprochenen Inhalte.

Nicht strafbar ist ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Familienministerin Paus hatte in der Vergangenheit mehrfach angedeutet, dass sie sich eine Neuregelung vorstellen könne.

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