Wer in bestimmten Berufen Nachtschicht hat, muss keine Parkgebühren zahlen. Nun liegen Zahlen vor, wie viele Polizisten, Feuerwehrleute und Justizangestellte das nutzen.
Wer in bestimmten Berufen Nachtschicht hat, muss keine Parkgebühren zahlen. Nun liegen Zahlen vor, wie viele Polizisten, Feuerwehrleute und Justizangestellte das nutzen.Gut 1600 Beschäftigte im Schichtdienst bei Polizei und Feuerwehr in Berlin profitieren bisher von den neuen Regelungen für kostenfreies Parken in Zonen, in denen sie eigentlich bezahlen müssten. Das sagte Berlins Innensenatorin am Donnerstag im Landesparlament.
Die Regelung betrifft Spranger zufolge auch die sogenannten Spezialdienststellen, also etwa die Mordkommissionen und die Not- und Eildienste der Berliner Justiz. Sie gilt für Beschäftigte, die regelmäßig vor 6.30 oder nach 22.30 Uhr ihre Arbeit beginnen. Sie können sich leichter als bisher von Parkgebühren befreien lassen und ihr Auto in Parkzonen, in denen andere zahlen müssen, kostenfrei abstellen.
Für alle gilt: Ein Fünftel ihrer monatlichen Arbeitszeit muss zwischen 22.30 und 6.30 Uhr liegen, also in der Zeit, in denen Busse und Bahnen seltener fahren. Entscheidend ist dabei der Arbeitsort. So könnten etwa auch Pendler aus Brandenburg profitieren.Die Genehmigungen für eine Parkvignette werden weiterhin von den Bezirksämtern erteilt, in deren Wirkungsbereich sich die Arbeitsstellen befinden. Anträge können die Arbeitgeber stellen.
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