Gesetzlich Versicherte können sich gegen Entscheidungen der Kranken- oder Pflegekasse mit einem Widerspruch wehren. FOCUS Online sagt Ihnen, was Sie tun müssen, wenn Ihre Kasse die gewünschten Leistungen nicht bezahlen will.
Gesetzlich Versicherte können sich gegen Entscheidungen der Kranken- oder Pflegekasse mit einem Widerspruch wehren. FOCUS Online sagt Ihnen, was Sie tun müssen, wenn Ihre Kasse die gewünschten Leistungen nicht bezahlen will.
Die meisten Standardleistungen werden mit der Chipkarte abgerechnet, ohne dass der Patient etwas davon merkt. Aufwändigere Versorgungen wie eine Reha, ein teureres Hörgerät oder die Behandlung in einer Spezialklinik, mit der kein Vertrag besteht, müssen Sie sich aber von Ihrer Kasse genehmigen lassen.Per Telefon oder E-Mail ist ein Widerspruch nicht gültig.
Streit gibt es oft um die Bewilligung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Hörgeräten, um Rehabilitationsmaßnahmen oder Pflege- und Krankengeld bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit. Oftmals geht es dabei um mehrere Tausend Euro. Die Kassen berufen sich dabei oft auf Entscheidungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassenversicherung . Das sind aber nur Empfehlungen, an die sie keinesfalls gebunden sind.
Wird auch der Widerspruch von der Kasse abgelehnt, bleibt Betroffenen nur der Gang vor das Sozialgericht. Um eine Klage zu erheben, haben Versicherte wiederum vier Wochen Zeit. Dafür sollten Sie sich aber zunächst Rat bei einem Rechtsanwalt suchen, empfiehlt die Stiftung Warentest.Schon im Vorfeld eines Antrags können Versicherte die Chancen einer Bewilligung erhöhen. So sollten sie ihre Ärzte dazu anhalten, aussagefähige Verordnungen und Atteste zu schreiben.
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