Hamburg (lno) - Wegen eines Messerangriffs auf seinen Mitbewohner in einer Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten zu drei
In einer Hamburger Flüchtlingsunterkunft sticht ein Mann seinem Mitbewohner ein Messer in den Hals. War es ein versuchter Mord? Nein, sagt das Landgericht - und hat dafür einen besonderen Grund.auf seinen Mitbewohner in einer Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Der 33-jährige Tunesier wurde wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen.
"Das Opfer war völlig arg- und wehrlos", sagte Steinmann. Der 22-Jährige stürzte zu Boden und wehrte sich gegen weitere Stiche, wobei er an der Hand eine Abwehrverletzung erlitt. Seine Hilfeschreie alarmierten drei weitere Bewohner der, die es aber nicht wagten, dem Angeklagten das Messer abzunehmen. Dieser ließ dennoch von seinem Opfer ab und ging zum Büro des Sicherheitsdienstes. Dort gab er sein Messer ab und stellte sich der Polizei.
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