Konstanz (lsw) - Nach der erfolgreichen Revision der Staatsanwaltschaft steht ein Mann wegen der Tötung seiner Lebensgefährtin erneut vor Gericht. Wie
Nach der Tötung seiner Freundin wird ein Mann wegen Mordes angeklagt, aber wegen Totschlags verurteilt. Es folgt eine Revision, die zu einem neuen Prozess führt.steht ein Mann wegen der Tötung seiner Lebensgefährtin erneut vor Gericht. Wie eine Sprecherin des Landgerichts Konstanz mitteilte, äußerte sich der Angeklagte auch in dieser Verhandlung geständig über den Tatablauf.
Daraufhin seien beide zu Boden gegangen, wo er das unter dem Couchtisch befindliche Ladekabel ergriffen habe und es der Geschädigten um den Hals gewickelt und zugezogen habe. Da alles sei nicht geplant gewesen, sondern habe sich spontan entwickelt. Die Staatsanwaltschaft hatte den damals 22-Jährigen wegen Mordes angeklagt. Im Juni 2023 verurteilte ihn das Gericht zu 13 Jahren Haft wegen Totschlags. Mit ihrer daraufhin eingelegten Revision am BGH waren Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin erfolgreich. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des LandgerichtsDas Landgericht Konstanz sah es damals als erwiesen an, dass der Deutsche im Januar 2023 seine damalige Lebensgefährtin in deren Wohnung in Stockach getötet hatte.
Aus Wut über die Vorwürfe soll er die damals 24-Jährige im Wohnzimmer erst mit den Händen gewürgt und, als sie zu Boden fiel, mit dem Ladekabel erdrosselt haben. "Es ist alles zu viel geworden", hatte er vor Gericht gesagt. Angeklagt war er außerdem wegen Tierquälerei. Auch die Katze der Frau soll er umgebracht und sie im Anschluss in einen Karton auf dem Balkon deponiert haben.
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