Köln (lnw) - Die Videoüberwachung durch die Polizei an sieben Standorten in Köln ist grundsätzlich rechtmäßig – die Überwachungsbereiche sind jedoch zu
Videoüberwachung in Köln zu großflächigDie polizeiliche Videoüberwachung an sieben Standorten in Köln ist grundsätzlich rechtmäßig. FotoSeit 2016 überwacht die Polizei in Köln öffentliche Straßen und Plätze mit Videokameras. Dagegen zogen Privatpersonen vor Gericht. Sie fühlten sich in ihrem Alltag eingeschränkt.
Der Einsatz von fest installierten Kameras sei an besonders kriminalitätsbelasteten Orten grundsätzlich ein legitimes Mittel der Gefahrenabwehr, begründete das Gericht. Eine Ausdehnung über die eigentlichen Brennpunkte hinaus auf weitere Straßen, Wege oder Plätze sei jedoch mit dem Gesetz nicht vereinbar.
Die sieben Kölner Videoüberwachungsbereiche seien zu groß bemessen und nur in Teilen Schwerpunkte der Straßenkriminalität. In vielen bislang ebenfalls überwachten Nebenstraßen sei keine erhöhte Kriminalität feststellbar. Dort müsse diebeendet werden. Dies gelte etwa auch für die von einer Klägerin bewohnte Straße in Köln-Kalk.
Auch dürfen dem Gericht zufolge Außengastronomieflächen nicht überwacht werden. Bei Versammlungen in den Überwachungsbereichen müssen die Kameras zudem im gesamten Bereich und nicht nur am Versammlungsort selbst abgeschaltet werden.mit fest installierten Kameras Bereiche vor dem Hauptbahnhof und am Dom sowie die Kölner Ringe und weitere Plätze. Zuletzt kam im Oktober 2022 Köln-Kalk hinzu.
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